Die Förderung einer neuen Wärmepumpe beträgt in 2024 mit der neuen Förderung zwischen 55 % und 70 %. Jedoch ist die Höhe gedeckelt auf 30.000 EUR für ein Einfamilienhaus Haus. Was bedeutet das für den nachträglichen Einbau einer Fußbodenheizung? Zählen diese Kosten ebenfalls in die Kategorie Heizungstausch? Wird der Einbau einer Wärmepumpe samt Nachrüstung einer FBH gesamthaft bis zu 30.000 Euro an förderfähigen Kosten unterstützt?
Lassen Sie die Fußbodenheizung im Zuge des Heizungstauschs nachrüsten, fallen die Kosten ebenfalls in die Wärmepumpen-Förderung. Ab 2024 kann das zum Überschreiten des Kostenrahmens und effektiv zu einer geringeren Zuschusshöhe als 2023 führen. Um das zu umgehen, sollten Sie vergleichen, ob sich die Förderung der Heizung 2023 oder 2024 mehr lohnt. Außerdem ist es möglich, die Förderung der Fußbodenheizung im Zuge einer vorgelagerten geförderten Heizungsoptimierung durchzuführen. Ist diese abgeschlossen, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Beachten Sie bitte auch, dass Ihnen der Kostenrahmen aktuell pro Kalenderjahr und ab 2024 nur noch einmalig zur Verfügung steht.
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