Wann muss ich als Käufer einer Altimmobilie mit einer über 30 Jahre alten Gasheizung die Heizung wie tauschen?
Die Austauschpflicht gilt für Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Diese müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang austauschen lassen. Aktuell genügt es dabei, eine neue Brennwerttherme einbauen zu lassen. Ab 2024 gilt das Gleiche bis zur Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung. Allerdings müssen Sie dann sicherstellen, dass ab 2029 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme mit Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff erzeugt wird.
Alternativ können Sie auch eine Wärmepumpe, eine Wärmepumpen-Hybridheizung (mit Gas-Brennwerttherme) oder eine Biomasseheizung einbauen. Erlaubt ist darüber hinaus auch der Anschluss an eine Wärme- oder Gebäudenetz. In unserem Beitrag "Heizungsgesetz: So können Eigentümer ab 2024 heizen" fassen wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.