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Expertenrat

Ich habe ein Haus mit über 30 Jahre alter Gasheizung gekauft. Gilt die Austauschpflicht?

Frage von Herbert B. am 08.09.2023 

Wann muss ich als Käufer einer Altimmobilie mit einer über 30 Jahre alten Gasheizung die Heizung wie tauschen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Austauschpflicht gilt für Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Diese müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang austauschen lassen. Aktuell genügt es dabei, eine neue Brennwerttherme einbauen zu lassen. Ab 2024 gilt das Gleiche bis zur Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung. Allerdings müssen Sie dann sicherstellen, dass ab 2029 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % der Wärme mit Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff erzeugt wird.

Alternativ können Sie auch eine Wärmepumpe, eine Wärmepumpen-Hybridheizung (mit Gas-Brennwerttherme) oder eine Biomasseheizung einbauen. Erlaubt ist darüber hinaus auch der Anschluss an eine Wärme- oder Gebäudenetz. In unserem Beitrag "Heizungsgesetz: So können Eigentümer ab 2024 heizen" fassen wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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