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Expertenrat

Verlangt das BAFA keine Fachunternehmererklärung nach dem Abschluss einer geförderten Einzelmaßnahme?

Frage von Jochen F. am 26.01.2024 

Ich habe eine Frage zum TBN bzw. zum Verwendungsnachweis nach Abwicklung einer EM. Ist es richtig, dass vom BAFA keine Fachunternehmererklärung mehr verlangt wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Förderung einer Heizungsanlage, ist eine Fachunternehmererklärung erforderlich, um die Einhaltung der technischen Mindestvorgaben zu belegen. Mit der neuen KfW-Förderung der Heizung erfolgt das im Zuge der Bestätigung nach Durchführung durch Ihren Fachhandwerker.

Bei Arbeiten am Gebäude ist eine Bestätigung ebenso erforderlich. Diese erfolgt nach BAFA-Angaben entweder durch Ihren Energieberater oder Ihren Fachhandwerker, wobei ein Technischer Projektnachweis (TPN) die Fachunternehmererklärung ersetzt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im "BAFA-Merkblatt zur Antragstellung" sowie in unserem Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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