Der Antrag für die Dachsanierung wurde eingereicht. Es liegt der Lieferungs- und Leistungsvertrag vor. Das eingetragene Datum ist Ende Januar. Darf ich die Maßnahme auch ohne Zuwendungsbescheid auf eigenes Risiko beginnen? (So war das im letzten Jahr) oder muss ich zwingend auf den Bescheid warten?
Wir gehen davon aus, dass Sie erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids mit der Sanierung beginnen können. Das BMWK gibt folgenden Ablauf vor, wenn es um die BAFA-Förderung geht:
1) Angebote einholen und TPB erstellen lassen
2) Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung abschließen
3) Online-Antrag stellen
4) Zuwendungsbescheid erhalten
5) Effizienzmaßnahme umsetzen
6) TPN erstellen lassen
7) Verwendungsnachweis einreichen
8) Förderung empfangen
Eine Ausnahme besteht aktuell nur bei der Heizungsförderung über die KfW. Hier können Sie auch vor Antragstellung bzw. Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der Sanierung beginnen, da die technischen Voraussetzungen zur Antragstellung bei der KfW noch nicht geschlossen wurden. Weitere Informationen geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen".