Ich werde meine alte Ölheizung durch eine neue Pelletheizung austauschen. Diese Heizung wird vom Heizungsbauer eingebaut und von der BAFA gefördert. Den Pelletlagerraum, den elektrischen Anschluss und die Demontage des alten Öltanks, den Einbau einer benötigten Tür möchte ich mithilfe von Fachkräften aus der Familie selbst durchführen. Bekomme ich die Materialkosten für die Pellettrennwand, die Tür, das Elektromaterials etc. auch vom BAFA erstattet? Meine erbrachte Arbeitsleistung wird nicht erstattet, dies ist klar.
Grundsätzlich zählen die aufgeführten Komponenten zu den förderbaren Kosten einer Pelletheizung. Eigenleistungen lassen sich dabei nur dann berücksichtigen, wenn Sie oder Ihr Helfer über die nötige Fachkenntnis verfügen. Als Nachweis verlangt das BAFA dazu unter anderem einen Meister-/Gesellenbrief, entsprechende Zeugnisse oder die Anstellungsbestätigung einer Heizungs-/Sanitärfirma. Ob das BAFA die Maßnahme im vollen Umfang fördert, hängt letztlich aber vom Ergebnis einer individuellen Prüfung ab.
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind auch im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.