Ich plane, mein Dach mit einer Aufdachdämmung zu sanieren und möchte den Steuerbonus als Förderung nutzen. Mein Dachdecker sagt nun: "Wir können / dürfen Ihnen keinen U-Wert bestätigen. Der U-Wert ergibt sich aus Dämmung und Gebäudegegebenheiten. Es ist wahrscheinlich, dass die angebotene Variante die Vorgaben erfüllt – jedoch ist es zwingend notwendig, dass ein Energieberater diesen U-Wert errechnet und ausweist." Ist diese Aussage richtig?
Geht es um die steuerliche Förderung für die Sanierung (§ 35c), genügt in aller Regel die Bestätigung des Fachhandwerkers. Dieser muss dazu eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesfinanzministeriums unterzeichnen.
Kann der Unternehmer den U-Wert nicht berechnen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser darf die Erklärung ebenfalls ausfüllen und unterzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass auch eine feuchtetechnische Untersuchung nötig ist, wenn Sie das gesamte Dach dämmen und abdichten. Infrage kommt zum Beispiel ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6, das auch vom Handwerksbetrieb erstellt werden kann.