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Expertenrat

Muss ich mein Dach aufdoppeln, wenn ich eine Zwischensparrendämmung anbringe?

Frage von Siegfried W. am 12.12.2023 

Ich möchte mein Dach, 38 Jahre alt, mit Dämmstoff WLG 032 sanieren. Die Sparren sind 140 mm breit. Ist das möglich oder muss aufgedoppelt werden, was ich wegen der Kosten vermeiden möchte? Sonst bestehen keine Möglichkeiten. Danke für die Antwort.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mit der geplanten Dämmung kommen Sie auf einen U-Wert von etwa 0,3 W/m²K. Dieser liegt über den Anforderungen des GEG und über den Vorgaben zur Förderung der Dachdämmung. Aufdoppeln müssen Sie die Ausführung dennoch nicht. Dann in Anlage 7 des GEG heißt es: "Wird bei Maßnahmen nach Nummer 5b [Arbeiten an Dachflächen] eine Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut, sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden, wenn der Wärmeschutz als Zwischensparrendämmung ausgeführt wird und die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe begrenzt ist. "

Außerdem gilt eine Ausnahme, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist. Auch in diesem Fall sind die Vorgaben des GEG nicht bindend. Sie können die Zwischensparrendämmung einbauen und müssen die Sparren nicht aufdoppeln.

Möchten Sie sich an die GEG-Vorgaben bei der Dachdämmung halten, ist eine Zusätzliche Untersparrendämmung von 30 mm nötig. Mit etwa 120 mm extra erreichen Sie Vorgaben zur Förderung der Dachdämmung.

Für die korrekte Ausführung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt wertvolle Tipps zur Umsetzung.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag "Dachdämmung".

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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