Wir haben 2007 das Dach unseres Hauses (Baujahr 1964) von innen gedämmt und die Sparren von 16 auf 22 cm aufgedoppelt sowie 20 cm Mineralwolle (WLG 035) als Zwischensparrendämmung und 2,4 cm Klemmfilx (WLG 035) als Untersparrendämmung einbauen lassen.
Die Dämmung ist im Winter gut, im Sommer wird es allerdings sehr warm oben. Zudem haben die Räume im Dachgeschoss und vor allem der Dachboden durch das Aufdoppeln an Stehhöhe verloren. U.a. weil der Dachboden nun doch häufiger mal genutzt wird, überlegen wir gerade, ob das Abbrechen der Aufdoppelung und vorhandenen Rigipsverkleidung und das Einbringen von 16 cm Zwischensparrendämmung (das ist das Sparrenmaß) plus entsprechend dickere Aufsparrendämmung eine Option wären.
Hier tun sich nun einige Fragen auf: Wie dick müsste die Aufsparrendämmung dann (mindestens) ausfallen für das Erreichen des U-Werts 0,14? Macht so ein "Rückbau" Sinn und wären diese Umfeldmaßnahmen auch förderfähig beim BAFA? Oder ginge das nur, wenn sich die vorhandene Dämmung als schadhaft herausstellen sollte? Es kämen ja doch einige Kosten hinzu (Abbruch und Entsorgen des Innenausbaus, Innenverkleidung und Zwischensparrendämmung erneuern).
Um neben dem Wärmeschutz auch den Hitzeschutz zu optimieren, lohnt sich die Kombination einer Zwischensparrendämmung aus Mineralwolle mit einer Untersparrendämmung aus Holzwolle oder ähnlichem. Während erstere gut vor Wärmeverlusten schützt, besticht letztere durch eine hohe Dichte. Dämmplatten aus Holzwolle nehmen selbst viel Wärme auf und verschieben dadurch die Wirkung auf den Raum.
Kombinieren Sie eine 16 cm starke Mineralwolledämmung mit einer Untersparrendämmung aus Holzwolle, sind allerdings noch einmal 14 cm Dämmung zusätzlich erforderlich, um auf einen U-Wert von 0,14 W/m²K zu kommen.
Wählen Sie stattdessen eine Mineralwolledämmung WLG032 für die Zwischensparrendämmung und eine PUR-Dämmung (WLG 025) für die Untersparrendämmung, kommen Sie aller Voraussicht nach mit 8 cm Untersparrendämmung aus. Sie erreichen dabei den U-Wert zur Förderung und haben aber eine um ca. 2 Stunden kürzere Phasenverschiebung. Das heißt, dass sich die Dachräume bei Hitze schneller aufwärmen.
Erfüllen Sie die Fördervoraussetzungen für die Dachdämmung, sind die Abbrucharbeiten mit anrechenbar. Sie bekommen aktuell einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent, für den Sie Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen können. Ab 2024 soll der Fördersatz für zwei Jahre auf 30 Prozent steigen. Die anrechenbaren Kosten sinken voraussichtlich auf 30.000 Euro, sollen sich dann aber mit einem Sanierungsfahrplan auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr anheben lassen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Für die weitere Planung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser ermittelt die Einsparungen, die Kosten und die mögliche Fördersumme. Auf dieser Basis können Sie eine fundierte Entscheidung für oder gegen die Maßnahme treffen. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.