Mein Satteldach wurde 1990 abgedeckt, mit ölgetränkten Hartfaserplatten versehen und von innen mit 120 mm alukaschierter Zwischensparrendämmung ausgestattet. Nun möchte ich den Spitzboden ausbauen. Ist hierfür eine Untersparrendämmung von ? mm und anschließende Beplankung mit Gipskartonplatten nach EnEV zulässig? Gerne auch eine kostengünstige Empfehlung.
Ohne Änderung an der Außenhaut sind grundsätzlich keine Dämmarbeiten Pflicht. Dämmstoffe sorgen aber für niedrigere Heizkosten und einen wesentlich höheren Wohnkomfort. Beides sind Gründe, die für eine Dachdämmung sprechen. Den vom Gebäudeenergiegesetz (GEG; Nachfolger der EnEV) vorgegebenen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen Sie dabei mit einer 5 bis 6 cm starken Untersparrendämmung der Wärmeleitgruppe 035. Alternativ können Sie die Sparren auch aufdoppeln und die vorhandene Zwischensparrendämmung um etwa 8 cm erweitern - entscheidend sind hier Größe und Lage der Sparren.
Zum Raum hin sollten Sie die Konstruktion mit einer feuchtevariablen Dampfbremsfolie abschließen. Diese hat den Vorteil, dass eventuell eingetretene Feuchtigkeit in den Dachraum zurücktrocknen kann.
Unter der Folie folgt im besten Falle eine Lattung als Unterkonstruktion für die Decke, die auch als Installationsebene dient. Somit ist es möglich, Kabel etc. zu verlegen, ohne die Dampfbremse durchstoßen und Schwachstellen schaffen zu müssen.
Unser Tipp: Besprechen Sie das Vorhaben vor der Umsetzung mit einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft, wie stark die Dämmung sein muss und gibt individuelle Tipps zur fachgerechten Ausführung. Ansprechpartner finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes sowie bei der Verbraucherzentrale für Energieberatung.
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