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Expertenrat

Muss ich die Fassade dämmen, wenn ich einen neuen Putz aufbringen lasse?

Frage von Florian  W. am 30.05.2022 

Ich habe ein Haus von 1930 mit einem alten Putz, welcher aber bis auf ein paar Haarrisse intakt ist.
Ich würde jetzt gern auf den alten Putz einen neuen Putz mit Armierung auftragen und anschließend streichen. Muss ich in diesem Fall dämmen, sprich greift das GEG und zwingt mich dann auch, eine Dämmung aufzubringen? Wir haben extrem dicke Wände und das Dach erlaubt eigentlich keine Dämmung, da es keinen wirklichen Dachüberstand gibt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der Regel ist es möglich, den Dachüberstand zu vergrößern. Die Fassadendämmung lohnt sich darüber hinaus auch bei starken Wänden häufig. Da diese durch die Dämmung an der Außenseite weniger Energie verlieren, können Sie die wärmespeichernde Wirkung im Winter wie auch im Sommer besser ausnutzen.

Pflicht ist die Fassadendämmung nach GEG allerdings nur bei einer Putzerneuerung - sprich, wenn Sie den alten Putz abschlagen und neu aufbringen. Das Ausbessern der Haarrisse stellt hier in der Regel kein Problem dar, sofern diese nicht mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche ausmachen. Nach Anlage 7 zum Gebäudeenergiegesetz greift die Dämmpflicht an der Fassade nur dann, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand anbringen oder den bestehenden Außenputz erneuern.

Das heißt: Sie können den neuen Putz mit Armierung aufbringen, ohne dämmen zu müssen. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall von der für das Gebäudeenergiegesetz zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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