Habe ich richtig das verstanden: Ein Haus BJ 1958 hat Risse am Putz. Man möchte das Haus streichen, die Handwerker empfehlen aber zuerst einen Gewebeputz, ohne den alten Putz abzuschlagen. Einfach drauf kleben also. Besteht dann keine Pflicht zum Dämmen?
Noch eine Frage: Gleichzeitig möchte man auch die drei Treppenhausfenster austauschen. Fassadenfläche etwa 300 m², Fenster nicht Mal 10 m², weniger also als 10 % - greift das die Dämmpflicht auch nicht an?
Eine Dämmpflicht besteht in diesem Fall nicht, da der bestehende Unterputz nicht entfernt und erneuert wird. Erst wenn Sie diesen abschlagen, neu aufbringen und dabei mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche sanieren, müssen Sie den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zur Folge dämmen. Betroffen von der Dämmpflicht sind jedoch nur die tatsächlich sanierten Bauteile.
Der Fenstertausch ändert daran nichts, da diese Sanierungsmaßnahme nicht am Bauteil "Fassade" stattfindet. Für neue Fenster gelten grundsätzlich hohe Anforderungen. So ist nach Anlage 7 GEG ein U-Wert von 1,3 oder besser einzuhalten.
Entscheiden Sie sich für noch bessere Elemente, können Sie sogar Fördermittel für den Fenstertausch beantragen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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