Wir hatten leider in der Küche eines alten Hauses einen Wasserschaden. Zur Trocknung musste der Boden ausgebaut werden. Jetzt ist die Frage, in welcher Form eine Wärmedämmung eingebaut werden sollte.
Der alte Bodenaufbau war Laminatbelag, darunter als Trittschalldämmung der alte Linoleumbelag, darunter ca. 25 mm Fichtenholzbretter, die auf Balken verschraubt waren. Zwischen den Balken ist eine ca. 140 mm hohe Schüttung aus Sand und Schlacke. Die Balken lagen nicht direkt auf dem Betonboden auf, sondern aus daraus herausragenden Stahlträgern. Deshalb die hohe Schüttung. Die Stahlträger halten wohl die tonnenförmigen Betonelemente der Waschküchendecke unter der Küche (Baujahr des Hauses ca. 1930).
Ich denke, durch die Fichtenbretter gibt es eine minimale Wärmedämmung Richtung unbeheizter Waschküche. Auf der Waschküchenseite ist nachträglich eine, wegen der Deckenhöhe nur ca. 60 mm hohe, vergipste Mineralwolledämmschicht angebracht worden.
Wie sieht jetzt der richtige neue Bodenaufbau aus? Der erste Vorschlag war ein schwimmender Aufbau aus Fermacellelementen. Und darauf Vergussmasse zur Nivellierung. Darauf wollen wir wieder Trittschalldämmung und Laminatbelag verlegen. Gefühlt ist ja dann die Wärmedämmung Richtung Keller schlechter als vorher? Sollte die Schüttung nicht aus wärmedämmendem Material (Perlit o.ä ) bestehen? Ggf. was hat sich da bewährt? Und müssen die Fermacellelemente nicht maximal mit Styrodur unterfüttert sein? Wie sieht der richtige neue Bodenaufbau aus?
Ändern Sie den Fußbodenaufbau auf der beheizten Seite einer Decke, die beheizte Räume nach unten zu unbeheizten Räumen, Außenluft oder Erdreich abgrenzt, ist eine Dämmung nach Anlage 7 GEG Pflicht. Gefordert ist dabei grundsätzlich ein U-Wert von 0,50 W/m²K.
Kommt ein Dämmstoff der WLG 040 zum Einsatz, benötigen Sie dazu eine etwa 6 bis 7 cm starke Dämmschicht. Davon abweichend können Sie die höchstmögliche Dämmstärke einbauen, wenn die Dämmstärke technisch begrenzt ist. Infrage kommen dabei Dämmstoffe der WLG 035 bzw. 045, wenn Sie Materialien in Hohlräume einblasen oder auf natürliche Materialien zur Dämmung setzen.
Erfüllt die Kellerdecke bereits die nach dem 31. Dezember 1983 geltenden energiesparrechtlichen Vorschriften, gilt keine Dämmpflicht. Durch die beschriebene Mineralwolledämmung könnte das der Fall sein.
Eine Möglichkeit wäre es, die Schüttung durch eine einblasfähige Dämmung auszutauschen. Alternativ können Sie die Dielen aufnehmen und eine Mineral- oder Holzwolledämmung in der Zwischendecke verbauen. Darauf folgt eine luftdichtende Schicht, zum Beispiel aus verklebten OSB-Platten, die das Einströmen feuchtwarmer Luft verhindert. Auf dieser können Sie dann den Oberboden verlegen. Diese Lösung ist aufwendiger, dafür energetisch günstig und platzsparend.
Kommt die Zwischensparrendämmung nicht infrage, können Sie auch von oben die Kellerdecke dämmen. Dazu verlegen Sie im ersten Schritt eine dampfdiffussionsoffene Unterspannbahn luftdicht. Auf dieser bringen Sie die Dämmung auf. Infrage kommt etwa eine Schüttung oder eine Dämmung aus Holzfaserplatten. Darauf verlegen Sie eine Dampfbremse, einen schwimmenden Trockenestrich und den gewünschten Oberboden. Der Nachteil dieser Konstruktion ist der vergleichsweise starke Aufbau.
Wichtig zu wissen ist, dass eine fundierte Aussage aus der Ferne hier nur schwer möglich ist. Angesichts dessen empfehlen wir die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den bestehenden Aufbau, bevor er eine individuell optimal passende Lösung vorschlägt. Wichtig ist es in diesem Zuge auch zu prüfen, ob die bestehende Dämmung unter der Kellerdecke noch trocken und intakt ist.