Ich heize mit Flüssiggas. Eingebaut ist eine Therme. Ich habe keinen Platz für einen Warmwasserspeicher. Gilt ein Austausch der Therme als neue Heizung und würde er somit unter das Verbot fallen?
Nach aktuellen Informationen wäre es so, dass Sie im Falle eines Austauschs ab 2024 auch regenerative Energien einsetzen müssten. Folgt der Austausch auf einen irreparablen Defekt, bekommen Sie dazu vermutlich eine Schonzeit. Wichtig zu wissen ist aber, dass es bisher keine verbindlichen Vorschriften diesbezüglich gibt. Neben einem Konzeptpapier sind lediglich Informationen aus einem internen Gesetzesentwurf bekannt. Bis zum Erlass eines Gesetzes sind daher noch Änderungen möglich.
Ohne rechtskräftige Vorgaben können wir Ihre Frage aktuell leider nicht fundiert beantworten. Anders in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg: Hier fordern landeseigene Gesetze den Zubau Erneuerbarer-Energien-Anlagen bei einem Heizungstausch. Erforderlich sind dabei jedoch nur 15 Prozent, die sich auch mit Ersatzmaßnahmen wie einem Sanierungsfahrplan, dem Bezug von Biogas oder mit einer Dämmmaßnahme am Gebäude erfüllen lassen.
Was aktuell zur EE-Pflicht ab 2024 bekannt ist, fassen wir im Beitrag "Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck" für Sie zusammen.