Im Haus meiner Eltern ist eine Gas-Brennwertheizung von 1998 mit einem Wirkungsgrad von > 97 % verbaut. Die Gasheizung soll so lange betrieben werden, wie sie läuft und es zulässig ist. Wären zusätzlich zu dieser Gas-Brennwertheizung mit integrierter Warmwassererzeugung als Ergänzung:
- ein wassergeführter Kamin mit > 80 % Wirkungsgrad oder wassergeführter Holzvergaserofen mit > 90 % Wirkungsgrad jeweils im Wohnzimmer
- Solarthermie zur Brauchwassererwärmung auf dem Dach
- Pufferspeicher für Warmwasser und Heizung im Keller
möglich? Darf man so etwas heute noch ergänzen oder müsste dann die gesamte Anlage erneuert werden?
Noch ein paar Details zum Haus:
Niedrig-Energiehaus BJ 1998 nach §12 Wärmeschutzverordnung 1995. Damals wurde ein flächenbezogener Heizenergiebedarf von 57 kWh/m²a berechnet. Der später erstellte Verbrauchsenergieausweis kommt auf einen mittleren Endenergieverbrauch von 102 kWh/m²a (Primärenergieverbrauch 112 kWh/m²a). Der Gasverbrauch für Heizung und WW beträgt ca. 18 000 kWh/Jahr. Wir sind 6 Personen bei einer zu beheizenden Fläche von 185 m².
Ich bedanke mich für jede fachkundige Einschätzung.
Da es sich bei der Gasheizung aller Voraussicht nach um eine Niedertemperatur- oder eine Brennwertheizung handelt, ist ein Austausch nicht erforderlich. Das gilt nach aktueller Gesetzeslage auch dann, wenn die Heizung länger als 30 Jahre in Betrieb ist.
In Bezug auf den Kamin gehen die Meinungen auseinander, da die "Klimafreundlichkeit" der Holzheizung infrage steht. Generell ist es aber sinnvoll, verschiedene Anlagen und Energieträger zu mischen. Auf diese Weise entsteht eine hybride Heizanlage, die von allem das Beste vereint. In diesem Fall die kostenfreie Solarenergie, die wohlige Wärme des Holzfeuers und die Sicherheit der Gasheizung im Hintergrund.
Eine Erweiterung ist wie geplant möglich und wird teilweise sogar gefördert. Das gilt für die Solarthermieanlage und den Wasser führenden Kamin, wenn Sie diesen mit Holzpellets beschicken. Wichtig ist, dass die Holzheizgeräte die gesetzlichen Anforderungen an Emissionswerte (Staub und CO) einhalten. Das ist in der Regel der Fall, wenn Hersteller die Einhaltung der 2. Stufe der 1. BImSchV bestätigen. Entsprechende Informationen finden sich meist in den Produktunterlagen.
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