Zuschuss für Solarthermie-Anlagen vom BAFA
Das BAFA fördert Solarthermie-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Ist die Solaranlage im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als Maßnahme enthalten, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich, der so genannte iSFP-Bonus.
Zu den förderfähigen Kosten gehört nicht nur die Solarthermie-Anlage selbst, sonden auch der Anschluss der Solaranlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher und Steigleitungen.
Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss
Mit einem Zuschuss gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermie-Anlagen, die mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
Große Solarthermie-Anlagen mit mindestens 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche können alternativ auch mit einer "ertragsabhängigen Förderung" gefördert werden, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Wie wird der BAFA-Zuschuss für Solarthermie beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag benötigt. Da die im Antrag angegebenen Kosten später nicht erhöht werden können, sollten Eigentümer darauf achten, dass alle wichtigen Arbeiten im Angebot enthalten sind.
KfW-Förderung zur Finanzierung der Solarthermie-Anlage
Wer zusätzlich zum BAFA-Zuschuss eine Finanzierung für die Solarthermie-Anlage benötigt, kann einen zinsgünstigen Kredit im KfW-Programm 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" beantragen. Bis zu 50.000 Euro Kredit pro Wohneinheit gibt es hier für die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Das Programm lässt sich mit der BAFA-Förderung kombinieren. Dabei darf die Summe aus Kredit und Zuschuss aber die Gesamtkosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen. Achtung: Auch die KfW-Förderung muss vor der Installation der Solaranlage beantragt werden! Die technischen Mindestanforderungen sind die gleichen wie beim BAFA-Zuschuss. Hinweis: Mitte 2021 ändert sich die Förderung der KfW. Einen Überblick über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie hier.
Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung von KfW oder BAFA nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine Solarthermie-Anlage zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei BAFA und KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da der BAFA-Zuschuss höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante in der Regel nur, wenn Eigentümer vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
Wichtig: Hausbesitzer können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
Auch regionale Förderprogramme für Solarthermie können attraktiv sein
Neben diesen bundesweit verfügbaren Förderprogrammen existieren viele regionale Förderprogramme, die Solarthermie-Anlagen in verschiedensten Formen fördern. Häufig wird Solarthermie auch über die regionalen Energieversorger gefördert. Hausbesitzer sollten deshalb unbedingt im Vorfeld auch dort nachfragen und sich über die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Förderungen informieren.
Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
Antwort lesen »Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und steuerliche ...
Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »Ja, Zuschüsse bekommen Sie in diesem Fall über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über den Programmteil "Einzelmaßnahmen" ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachbegrünung bekommen Sie im Rahmen der Sanierungsförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; Darlehen ...
Antwort lesen »Fördermittel der KfW beantragen Sie immer zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser ...
Antwort lesen »Energieausweise sind für alle Gebäude auszustellen, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden (§ ...
Antwort lesen »Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie bzw. Ihre Tochter Fördermittel für die Sanierung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass es Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Bei der MAP-Förderung dürfen Sie Materialkosten bei Arbeiten in Eigenleistung nur dann einreichen, wenn Sie selbst Fachunternehmer im ...
Antwort lesen »Wird der Heizkörper nur oben warm, kann das verschiedene Gründe haben. So ist eine gewisse Temperaturdifferenz in hydraulisch abgeglichenen ...
Antwort lesen »Die Höhe der Förderung für die Gasheizung hängt von der Art der Anlage ab. Während Sie für reine Gasheizungen keine finanzielle ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es ...
Antwort lesen »Mit Ausnahme von Fördermitteln für die neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung benötigen Sie auch für die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Die Standardlösung für Fußbodenheizungen auf Betonrohfußboden über Erdreich beginnt mit der Verlegung einer horizontalen ...
Antwort lesen »Aktuell sind uns leider keine Programme zur Förderung von Kachelöfen bekannt. Möglich ist es allerdings, die Handwerkerkosten von der ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall kommen unterschiedlichste Dämmstoffe infrage. Ein Beispiel dafür sind Holzfaser- oder Zellulose-/Papierfasern. Diese sind ...
Antwort lesen »Arbeiten an Heiz- und Technikräumen werden mit gefördert, wenn diese für den Betrieb der neuen Heizung erforderlich sind. Die BAFA-Liste ...
Antwort lesen »Mittel aus dem KfW-Programm 152 stehen Eigentümern von Wohngebäuden zur Verfügung und lassen sich daher voraussichtlich nicht vor dem ...
Antwort lesen »Kosten entstehen für die Demontage der Altanlage sowie für die Anschaffung von Pelletkessel, Pelletlager und Pelletfördereinrichtung. In ...
Antwort lesen »Ohne Weiteres bekommen Sie vermutliche keine Förderung für die Gasheizung. Denn dazu müsste die Solaranlage mindestens 25 Prozent der ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir leider keinen individuellen Förderberatungen an. Hierzu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem ...
Antwort lesen »In diesem Punkt ist das EEG recht eindeutig. So heißt es in § 24 in Bezug auf Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen (EEG 2021), ...
Antwort lesen »Mit entsprechender Messtechnik ist es möglich, die Gebäudeteile getrennt voneinander zu bilanzieren. Auf diese Weise weisen Sie zum ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Heizung oder die Lüftung gibt es seit diesem Jahr nur im Bestand (mindestens 5 Jahre altes Haus) oder dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, lässt sich das aus der Ferne leider nicht beurteilen. Einen ersten Anhaltspunkt liefert ein einfacher Test: ...
Antwort lesen »Sie können die Öltanks und das Restöl vermutlich verkaufen, können dafür aber keine Kosten bei der Förderung anrechnen. Eine rechtssichere ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Konstruktion wie geplant zu dämmen. Da die Decke nach außen nicht diffusionsoffen ist, kommt es ...
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