1. Förderung für die Solarthermie-Anlage - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für eine Solarthermie-Anlage beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
Kombiniert werden kann diese Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
--> Wichtig zu wissen: Den KfW-Zuschuss für eine neue Heizung können Eigentümer nur beantragen, bis die förderfähigen Kosten von einmalig 30.000 Euro ausgeschöpft sind. Darüber hinaus ist keine Förderung mehr möglich, auch nicht mit einem neuen Antrag oder in einem anderen Jahr. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Es werden zudem auch Eigenleistungen gefördert - das gilt allerdings nur für die Materialkosten.
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Voraussetzungen für die Förderung von Solarthermie-Anlagen:
Eine Liste der förderfähigen Solarthermie-Anlagen finden Sie hier (unten auf der Seite).
Wie wird die KfW-Förderung für eine Solarthermie-Anlage beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
WICHTIGE ÜBERGANGSFRIST 2024
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Eine Antragstellung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer:innen im Einfamilienhaus möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine sind aktuell noch nicht bekannt. Die KfW hat die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung hier zusammengestellt. Ein Wechsel zwischen alter und neuer Heizungsförderung ist ohne Sperrfrist vor Vorhabensbeginn möglich. --> FAQ Heizungsförderung
2. Förderung der KfW im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung
Wird die Solarthermie-Anlage nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung installiert, kann im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit"
neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein
Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt werden. Wichtig zu wissen:
Für die Effizienzhaus-Förderung muss das Vorhaben von einem
Energieberater / Sachverständigen begleitet werden. Weitere Details
finden Sie in unserem Überblick: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus.
Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine Solarthermie-Anlage zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da der KfW-Zuschuss höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante in der Regel nur, wenn Eigentümer vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen.
--> Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
Auch regionale Förderprogramme für Solarthermie können attraktiv sein
Neben diesen bundesweit verfügbaren Förderprogrammen existieren viele regionale Förderprogramme, die Solarthermie-Anlagen in verschiedensten Formen fördern. Häufig wird Solarthermie auch über die regionalen Energieversorger gefördert. Eigentümer:innen sollten deshalb unbedingt im Vorfeld auch dort nachfragen und sich über die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Förderungen informieren.
Das ist aller Voraussicht nicht möglich. Denn die Förderung für Fernwärme gibt es nach Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie für "[...] ...
Antwort lesen »Bei der Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren ist zur Förderung des Scheibentauschs ein Uw-Wert von 1,3 W/m²K zu erreichen. ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung bei Förderung von Eigenleistung nicht zwingend erforderlich. ...
Antwort lesen »Üblicherweise bleiben die Flanken frei. Bausätze zur Rollladendämmung, die meist aus drei Teilen bestehen, sitzen in der Regel dicht längs ...
Antwort lesen »Um Fördermittel zu bekommen, müssen Sie nachweislich Eigentümerin der Immobilie sein. Ist das der Fall, können Sie die Förderung für die ...
Antwort lesen »Generell sind hier vermutlich keine Einschränkungen zu erwarten, da das Kältemittel der Wärmepumpe in aller Regel nicht getauscht werden ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, müssen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllen. Relevant ist dabei der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine Untersparrendämmung zu ergänzen, um den U-Wert des Daches zu verbessern. Diesen können Sie dazu mit ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort