Förderung für einen wasserführenden Pelletofen - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für einen neue Pelletofen beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. --> Die wichtigsten Infos zum Ergänzungskredit erhalten Sie hier.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 30.000 Euro begrenzt.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?
Die Förderung gilt für Pelletöfen mit Wassertasche ab einer Nennwärmeleistung von 5 kW für die thermische Nutzung. Förderfähig sind nicht nur der wasserführende Pelletofen und dessen Installation, sondern auch die damit verbundenen Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen und eine optionale Installation eines Partikelabscheiders. Handbeschickte Einzelöfen werden nicht gefördert.
Weitere technische Voraussetzungen sind:
Eine Liste der förderfähigen Biomasseanlagen finden Sie hier.
Wie wird die KfW-Förderung für einen Pelletofen beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde (aber vor Beginn der Arbeiten!). Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
--> FAQ Heizungsförderung
KfW-Förderung für einen Pelletofen mit Wassertasche im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Wer
den Pelletofen nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer
Effizienzhaus-Sanierung einbauen lässt, kann die entsprechende Effizienzhaus-Förderung in Form von zinsgünstigen Förderkrediten mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen.
Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für einen wasserführenden Pelletofen von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
--> Wichtig: Es kann entweder die Förderung oder der Steuerbonus in Anspruch genommen werden, eine Kombination ist nicht möglich!
Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
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