Wir bekamen im Januar 2023 den Zuwendungsbescheid der BAFA für eine Heizungsoptimierung i.H.v. 20 %. Daraufhin haben wir ein Unternehmen beauftragt, eine Luft-Luft Wärmepumpe einzubauen.
Nachdem nun alles abgeschlossen ist, wurde uns ein Aufhebungsbescheid zugestellt. Wir haben wohl einen Haken an der falschen Stelle gesetzt. Angekreuzt haben wir "Heizungsoptimierung", da diese Anlage zusätzlich im Übergang zur Heizperiode heizen soll.
Die Begründung für die Ablehnung: Die eingebauten Geräte stellen eine neue Heizungsanlage dar und sind somit nicht unter "Heizungsoptimierung" förderfähig.
Wir hätten wohl Heizungssanierung beantragen sollen, dann wäre die Förderung erstattet worden.
Gibt es einen Weg, trotz unserer laienhaften Antragsstellung die Förderung zu erhalten?
Das ist vermutlich nicht möglich. Denn die Förderung für eine neue Heizung ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Nachträglich können Sie allerdings den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der angefallenen Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen.