Kann man aktuell mehrere Einzelmaßnahmen gleichzeitig (in einem Jahr) fördern lassen und wie hoch sind die Fördergrenzen?
Wie viele Anträge Sie stellen bzw. wie viele Einzelmaßnahmen Sie durchführen, spielt erst einmal keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie im Rahmen der förderbaren Kosten bleiben.
Diese hängen von der Maßnahmenart und der Gebäudegröße ab. Einfach ist es bei Arbeiten am Gebäude (Dämmung, Fenstertausch, Heizungsoptimierung etc.). Hier stehen Ihnen pro Kalenderjahr und Wohneinheit 30.000 Euro zur Verfügung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan lässt sich diese Summe auf 60.000 Euro anheben.
Geht es um die Förderung der Heizung, verhält es sich etwas anders. Hier stehen Ihnen einmalig 30.000 Euro für die erste Wohneinheit zur Verfügung. Diese Summe steigt mit jeder weiteren Wohneinheit um 15.000 Euro (zweite bis sechste WE) bzw. 8.000 Euro (ab siebter WE) an.
Wichtig zu wissen ist, dass Ihnen das Budget für Maßnahmen am Gebäude und den Heizungstausch parallel zur Verfügung steht. Die förderbaren Kosten für einen Heizungstausch können Sie anders als bei Arbeiten am Gebäude jedoch nur einmal in Anspruch nehmen.