Ich hätte eine Frage zu den aktuell geplanten Neuerungen des GEG 2024, die mir keine Ruhe lässt. Gefördert sollen bis zu 70 % der Investitionskosten bei einem Deckel von 30.000€. Die aktuelle Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung beinhaltet auch die Wärmeverteilung (Fußbodenheizung).
Meiner Erfahrung nach betragen die Investitionskosten für eine neue Wärmepumpe (ohne Förderung) schon mind. 30.000€. Damit bleibt doch gar kein Spielraum für die Förderung der Wärmeverteilung, oder was meint ihr?
Die Förderrate steigt aller Voraussicht nach an. Durch den geringeren Deckel bekommen Sie in einigen Fällen aber weniger Geld vom Staat als noch zuvor. Ein Beispiel: Beantragen Sie aktuell eine Förderung für Wärmepumpe und Fußbodenheizung, bekommen Sie einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent. Bei Kosten von 50.000 Euro ergibt sich ein Förderbetrag von 20.000 Euro. Setzt die Regierung das geplante Förderkonzept so um, bekommen Sie bei der Maximalförderung ab 2024 21.000 Euro - etwas mehr als aktuell. Bekommen Sie nur den Wärmepumpen-Bonus, sind aktuell 30 und in Zukunft 35 Prozent der Kosten förderbar. Das entspricht aktuell einer Fördersumme von 15.000 Euro oder 10.500 Euro bei Antragstellung ab Januar 2024.
Ob sich die Neuregelung lohnt, hängt also sehr stark von den individuellen Gegebenheiten ab. Beachten Sie aber auch, dass es sich bei dem neuen Förderkonzept bisher nur um einen Entwurf handelt. Erlassen wurde die Änderung der BEG-EM-Richtlinie noch nicht.