2 Familienmittelreihenhaus. 1 Wohnung selbst bewohnt. 2 Wohnung vermietet. Förderhöchstsumme für Einbau Wärmepumpe 2024 - 1 Wohnung 30.000,-- Euro + Aufstockung um weitere 15.000,-- Euro für 2 Wohnung? Also gesamte Förderhöchstsumme 45.000,-- Euro? Wie wahrscheinlich ist die Aufstockung der Förderung für 3-fach verglaste Fenster und Wanddämmung von z. Zt. 15 % auf 30 %?
Wird die Förderung für neue Heizungen ab 2024 wie geplant umgesetzt, lassen sich die förderbaren Kosten wie beschrieben darstellen. Sie können 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit berücksichtigen. Das gilt jedoch nur für den Heizungstausch. Planen Sie auch Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung wie den Fenstertausch, stehen Ihnen dafür voraussichtlich 30.000 Euro pro Wohneinheit extra zur Verfügung - bei zwei Wohneinheiten also 60.000 Euro an Kosten. Lassen Sie sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, verdoppelt sich die Summe, sodass Sie ab 2024 voraussichtlich folgende Kosten bei der Förderung anrechnen können:
(je für zwei Wohneinheiten)
Die Verdopplung der Förderrate ist noch nicht fest, dafür aber konkret geplant. Nachlesen können Sie das unter Punkt 11 des Maßnahmenpakets für die Bau- und Immobilienbranche der Bundesregierung.
Bitte beachten Sie: Alle Informationen zur Förderung ab 2024 sind unverbindlich, solange keine neue Richtlinie zur BEG-EM-Förderung veröffentlicht wurde.