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Expertenrat

Können wir bereits einen Antrag zur Förderung einer Wärmepumpe ab 2024 stellen?

Frage von Klaus A. am 12.12.2023 

Können Sie mir sagen, ob die Förderung von WP für 2024 nunmehr endgültig Gesetz geworden ist - Veröffentlichung im Bundesanzeiger? Können Anträge für 2024 gestellt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bisher gibt es noch keine veröffentlichte Richtlinie und damit auch keine verbindlichen Informationen. Möglicherweise ändert sich das erst im Januar, wenn der neue Haushalt 2024 beschlossen wurde. Einige Quellen gehen inzwischen bereits davon aus, dass die Förderung ab Ende Februar 2024 zu beantragen sein wird.

Möglich ist es, die Förderung für Ihre Wärmepumpe bereits 2023 zu beantragen. Ändern sich die Konditionen 2024 zu Ihren Gunsten, können Sie dann zur neuen BEG-EM-Förderung wechseln. Aktuell ist vorgesehen, dabei auf eine Sperrfrist zu verzichten.

Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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