Bekomme ich einen Zuschuss für die Hauptleitung von der Fernwärme?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen erhalten Sie für die Wärmeverteilung auf Ihrem Grundstück, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen.
Versorgt das Netz maximal 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) oder 100 Wohneinheiten, handelt es sich um ein Gebäudenetz. Den Anschluss an dieses fördert der Staat mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent, wenn die Wärmeerzeugung zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme
erfolgt.
In beiden Fällen können Sie zusätzlich den zehnprozentigen Heizungs-Austausch-Bonus nutzen, wenn Sie eine funktionstüchtige Gas-, Heizöl-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung ersetzen und zukünftig auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Tauschen Sie eine Gasheizung aus, muss diese mindestens 20 Jahre alt sein - für Gasetagenheizungen und die anderen aufgeführten Lösungen gilt das nicht.
Um die Mittel zu erhalten, beantragen Sie die Förderung für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über das Online-Portal des BAFA.
Alternativ steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung bereit, mit dem Sie 20 Prozent der Sanierungskosten nachträglich steuerlich geltend machen können.
Wenn Sie den kompletten Förder-Prozess lieber in Hände von Experten geben möchten, übernimmt das unser Förder-Service inklusive Beratungsgespräch gerne für Sie! Dann haben Sie auch immer einen Ansprechpartner zur Hand, falls sich Rückfragen bei der Sanierungsmaßnahme ergeben sollten.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Heizungen.