Ich, als Vorstände einer Nahwärmegenossenschaft, stehe momentan vor der Planung eines Nahwärmenetzes und möchte im Februar mit der Bestellung von Material sowie Abschlagszahlungen an unsere Lieferanten beginnen, um den Start des Nahwärmeprojekts mit 120 Haushalten voranzutreiben.
In diesem Zusammenhang möchten unsere Mitglieder eine Förderung für den Anschluss an das Wärmenetz beantragen. Ist es möglich, im Februar Rechnungen für Anschlusskosten an unsere Anschlussnehmer auszustellen, ohne dass dies förderschädlich auf die spätere Antragstellung der KFW-Förderung für den Heizungstausch wirkt?
Die Übergangszeit geht, soweit wir das verstanden haben, bis August 2024, was passiert mit Haushalten, die unsere Rechnung im Februar bezahlen, im März den Antrag auf Förderung stellen, aber voraussichtlich erst im ersten Quartal 2025 vollständig angeschlossen sind. Kann das nachteilig auf die Förderung auswirken?
Aller Voraussicht ist das Vorgehen möglich. Beginnen Sie bis spätestens Ende August 2024 mit der Maßnahme, haben Sie Zeit, die Förderung für den Anschluss an das Fernwärmenetz bis zum 30. November 2024 zu beantragen. Nach Prüfung und Freigabe des Antrags bleiben Ihnen dann in der Regel 36 Monate Zeit zur Fertigstellung.
Die Förderung des Wärmenetz-Anschlusses erfolgt dabei analog zur Förderung anderer Heizlösungen. Wie das funktioniert, erfahren Sie im Beitrag "kfwförderung".
Unser Tipp: Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben mit einem Sachbearbeiter der KfW zu besprechen. Auf diese Weise gehen Sie auf Nummer sicher und verlieren keine Förderansprüche. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.