In einem denkmalgeschützten Haus betreibe ich eine Gasheizung (30 J.) welche vermutlich in diesem Jahr ersetzt werden muss. Gibt es für dieses Vorhaben Fördermöglichkeiten?
Fördermittel für die neue Heizung erhalten Sie auch im Denkmal nur, wenn die Anlage den Fördervorgaben entspricht. Das ist der Fall, wenn Sie eine Wärmepumpe, eine Holzheizung (Scheitholz, Pellets etc.) oder eine wasserstofffähige Heizung einbauen.
Letzteres wäre eventuell eine Option. Denn hier genügt es, eine Gasheizung zu installieren, die ohne große Umbauarbeiten für den Einsatz von 100 Prozent Wasserstoff geeignet ist. Wenn der Bezug von Wasserstoff im Moment nicht möglich ist, muss die kommunale Wärmeplanung allerdings ein Wasserstoffausbaugebiet vorsehen, damit Sie die Förderung bekommen.
Tauschen Sie lediglich die Gasheizung aus, können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Möglich ist das vor der Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung, wenn Sie den Biogas-Anteil Schritt für Schritt erhöhen oder dann, wenn die Anforderungen des GEG (höherer EE-Anteil) im Denkmal nicht ohne weiteres umsetzbar sind.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Energieberater aus Ihrer Region dazu beraten, welche Technik infrage kommt und im Vergleich am meisten spart. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.