Wir planen, unseren Wintergarten und unseren Balkon zu erneuern und fragen uns, ob auch diese Einzelmaßnahmen durch die KfW gefördert werden können. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns weiterhelfen könnten.
Fördermittel bekommen Sie nur, wenn es sich um energetisch relevante Maßnahmen handelt. Dämmen Sie zum Beispiel die Fassade und erneuern in dem Zuge den Balkon, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bei der Erneuerung des Wintergartens bekommen Sie Fördermittel unter anderem dann, wenn dieser zur thermischen Gebäudehülle gehört und Sie die Fenster austauschen. Auch in diesem Fall sind Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über die BEG-Förderung möglich.
Trifft keiner dieser Fälle zu, können Sie zumindest die Handwerkerkosten der Sanierung steuerlich geltend machen und 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Einkommensteuer absetzen.