Wir würden gern wissen, ob in unserer Region ein Gründach gefördert werden kann und ob die Förderung über die KFW erfolgt.
Im Rahmen der energetischen Sanierung bekommen Sie Fördermittel für die Dachbegrünung über die KfW. Zur Auswahl stehen dabei Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent (KfW-Programm 152) oder einmalige Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent (KfW-Programm 430).
Ohne energetische Sanierung haben Sie die Möglichkeit, die Lohnkosten der Handwerker von der Steuer abzusetzen. Auf diese weise erlässt das Finanzamt 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Einkommensteuer.
Fördermittel für das Gründach vergeben einige Gemeinden aber auch über verminderte Abwassergebühren oder einmalige Zuschüsse. Ob das in Ihrer Region der Fall ist, erfahren Sie in aller Regel beim zuständigen Bauamt, beim Grünflächenamt, dem Grünordnungsamt oder dem Amt für Umweltschutz.