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17.08.2022
 

Förderung für die Dachbegrünung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus

Gründach ist förderfähige Leistung bei Dachsanierung

Wer sein Dach saniert und dämmt, erhält dafür eine Förderung. Gut zu wissen: In diesem Rahmen ist auch eine Dachbegrünung förderfähig! Denn bei Sanierungsmaßnahmen an den Dachflächen gehören auch Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Alternativ steht der Steuerbonus zur Verfügung. Alle Infos und Details zur Förderung für ein Gründach.

Dachbegrünung auf einem Steildach
Ein Gründach hat zahlreiche Vorteile. Im Rahmen einer Dachsanierung ist die Dachbegrünung auch förderfähigFoto: energie-fachberater.de

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist auch eine Dachbegrünung förderfähig. Zur Wahl stehen Zuschuss, Förderkredit und Steuerbonus. Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Dachsanierung die technischen Mindestanforderungen für die Förderung erfüllt werden: Es gilt ein maximaler U-Wert beim Flachdach und Steildach von 0,14 W/(m²K). Bei Einhaltung dieser Anforderungen gehört auch das Gründach mit entsprechendem Dachaufbau zu den förderfähigen Leistungen und Kosten bei einer Dachsanierung/Dachdämmung.

Diese Fördermöglichkeiten stehen für die Dachbegrünung zur Verfügung

  • BAFA-Zuschuss für die Dachsanierung mit Gründach: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ein Zuschuss für die Dachsanierung/Dachdämmung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachsanierung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
  • Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW für eine Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261): In diesem KfW-Programm wird eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Maximal sind 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard. Zu den förderfähigen Kosten beim Effizienzhaus gehören im Rahmen von Dacharbeiten auch ein Dachaufbau mit Dachbegrünung.

Wichtig zu wissen:
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragserteilung beim BAFA bzw. bei der KfW gestellt werden. Dafür ist die Einbindung eines sachverständigen Energieberaters Pflicht, er muss in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die notwendigen Bescheinigungen ausstellen. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.

Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung in Anspruch nehmen möchte oder die Antragstellung vor der Dachsanierung vergessen hat, kann die Kosten für die Dachdämmung plus Dachbegrünung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem das Dach fertiggestellt wurde. Ein Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen. Dieser Steuerbonus rechnet sich allerdings in der Regel nur bei einer ausreichend hohen Steuerlast.

Bitte beachten Sie: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!

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Oft auch regionale Förderprogramme für die Dachbegrünung - diese Städte vergeben einen Zuschuss für das Gründach

Bei einer geplanten Dachbegrünung lohnt es sich auch, nach Förderprogrammen vor Ort Ausschau zu halten. Im Rahmen von Klimaschutzplänen oder Artenschutzvorhaben bieten immer mehr Kommunen auch eigene Förderprogramme an. Wie bei der Förderung auch gilt hier: Rechtzeitig informieren, damit der Antragszeitpunkt nicht verpasst wird!

  • Hamburg: Förderung für die Dachbegrünung in Hamburg
  • Berlin: Im Förderprogramm GründachPLUS der Investionsbank Berlin (IBB) werden sowohl Zuschüsse für die Planung einer Dachbegrünung als auch für die Umsetzung vergeben. Bis zu 60.000 Euro Zuschuss sind möglich.
  • Karlsruhe: Mit dem Programm "Grüne Höfe, Dächer und Fassaden für Karls­ru­he" unter­stützt das Garten­bau­amt der Stadt Karlsruhe unter anderem die Dachbegrünung in einigen Stadtteilen. Der Zuschuss beträgt maximal 4.000 Euro, auch Eigenleistungen werden gefördert. Der Antrag muss vor der Maßnahme gestellt werden.
  • Stuttgart: Das"Stuttgarter Grünprogramm" fördert unter anderem die Dachbegrünung im Stadtgebiet. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, maximal 10.000 Euro, auch für Eigenleistungen ist eine Förderung möglich. Die Dachbegrünung muss mindestens 10 Jahre erhalten und gepflegt werden.
  • Frankfurt am Main: Im Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" erhalten Eigentümer:innen für eine Dachbegrünung 50 Prozent Zuschuss als Klimabonus und eine kostenlose Vor-Ort-Beratung, maximal sind 50.000 Euro Förderung möglich.
  • Köln: Im Programm "GRÜN hoch 3" fördert die Stadt Köln unter anderem den Rückbau von Schottergärten sowie die Anlage von Gründächern und Fassadenbegrünungen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 40 Euro pro Quadratmeter bei einer extensiven Dachbegrünung.
  • München: "Grün in der Stadt" heißt das Förderprogramm der Stadt München für Dachbegrünungen. Für die extensive Begrünung von Dächern beträgt der Zuschuss 50 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro je Quadratmeter. Anträge können beim Baureferat Gartenbau gestellt werden, allerdings nur, wenn das Anwesen mehr als drei Wohneinheiten oder eine Gewerbefläche umfasst.
  • Gießen: Dach- und Fassadenbegrünungen werden im Innenstadtgebiet gefördert. Im Programm "GrüneMitteGießen" gibt es einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro pro Grundstück.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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