Ihre Behauptung, dass bei Eigenleistung das Material vom BAFA bezahlt wird, ist falsch. Eigenleistungen sind nicht förderbar und das verbaute Material wird nicht anteilig bezahlt. Grundsätzlich ist der Nachweis über einzureichende Rechnungen und Unternehmerbescheinigung nachzuweisen.
Sie haben recht: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG-Förderung nicht anrechenbar. Einzige Ausnahme: Sie können das Material selbst kaufen und von einem Fachhandwerker einbauen lassen.
Unter Umständen haben Sie eine andere Aussage in einem unserer Forums-Beiträge gelesen. Diese sind dann bereits älteren Datums und beziehen sich vermutlich auf die KfW-Förderung, die vor der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) galt. Bei dieser war es möglich, Arbeiten in Eigenregie durchzuführen und Fördermittel zu beantragen. Heute kommt das nicht mehr infrage.
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.