Mein Mann und ich sanieren seit 2,5 Jahren ein 300 Jahre altes Fachwerkhaus in Eigenleistung und achten seit Beginn auf natürliche und nachhaltige Baustoffe. Nun gab es ja einige Neuerungen zum Thema nachhaltige Sanierung, auch wenn man in Eigenleistung ausführt. Was ich allerdings nicht erkennen konnte, ist, ob auch rückwirkend gefördert werden kann (solange der Umbau noch nicht abgeschlossen ist). Wir haben z. B. alte einfachverglaste Fenster getauscht, die Giebelwand von außen gedämmt und von innen die übrigen Wände (Steico). Wir werden zudem noch einen Teil des Daches sanieren und dämmen. Es gibt also bereits ausgeführte Arbeiten und welche, die in Zukunft stattfinden werden - für die auch teilweise noch kein Material angeschafft wurde. Gibt es hier jemanden, der mir dazu eine Auskunft geben könnte?
Nachträglich gibt es nur den Steuerbonus für die Sanierung, der das Hinzuziehen eines Fachhandwerkers voraussetzt. Diese Lösung kommt in Ihrem Fall nicht infrage. Sie können aber Fördermittel für alle Arbeiten beantragen, die noch anstehen. Das betrifft zum Beispiel die Dachsanierung, für die Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent erhalten. Führen Sie Arbeiten in Eigenregie durch, gibt es die Förderung für die Materialkosten. Wichtig ist, dass Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben.
Die Beantragung der Fördermittel für Eigenleistungen erfolgt vor dem Beginn der Sanierung mit der Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Fachhandwerker oder ein Energieberater die fachgerechte Durchführung prüfen und bestätigen. Energieberater erstellen einen technischen Projektnachweis und Sie können sich das Geld auszahlen lassen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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