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Expertenrat

Lohnt es sich, eine BAFA-Energieberatung zu beauftragen, obwohl auch die BEG-WG-Förderung Kosten für den Berater abdeckt?

Frage von Sven S. am 26.02.2021 

Ich plane eine Sanierung meines EFH zum Energieeffizienzhaus unter Nutzung der BEG WG-Fördermittel sowie des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Inwiefern unterscheiden sich hierbei die jeweils geförderten Beratungsleistungen inhaltlich?

Während ich für die Beratung im Zuge der BEG WG 50 % der Kosten gefördert erhalte, sind dies beim iSFP 80 %. Wie ich aber verstehe, wird mir in beiden Bereichen vom Energieberater ein Energiesanierungskonzept erstellt. Macht es aus Förderungssicht nicht am meisten Sinn, das neue Energiekonzept für mein Haus über die 80 %-ige Förderung des iSFP erstellen zu lassen und dieses dann für die Umsetzung auch nach BEG WG zu nutzen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt es für die Untersuchung des bestehenden Gebäudes und die Zusammenstellung von Sanierungsmaßnahmen als Komplettpaket zum Erreichen einer Effizienzhausstufe oder in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans.

Die BEG-WG-Förderung für den Energieberater gibt es für Detailplanung und Baubegleitung. Insofern ergänzen sich die Angebote. Wichtig zu wissen ist, dass der iSFP-Bonus zum Erreichen der angestrebten Zielstufe (Effizienzhausniveau) auch im Rahmen der BEG WG gewährt wird, wodurch sich die Zuschusshöhe grundsätzlich erhöhen kann. Das BAFA gewährt den Bonus nach eigenen Angaben jedoch nicht für eine Umsetzung aller iSFP-Maßnahmen (Komplettsanierungen) in einem Zug.

Unser Tipp daher: Kontaktieren Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste, den Sie ohnehin benötigen, um die Förderung zu beantragen. Lassen Sie sich ein Angebot für die Energieberater-Kosten erstellen und vergleichen die zusätzlichen Ausgaben für das Erstellen des iSFP-Fahrplans mit der möglichen höheren Förderung. Auf diese Weise erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Ohne Kosten etc. zu kennen, können wir an der Stelle leider keine konkretere Antwort geben.


Kommentare

Sven S.

In den FAQ des BMWI steht beschrieben, dass der 5%-Bonus nur bei einer Sanierung in mehreren Schritten gewährt wird, nicht bei einer Sanierung in einem Zug. Ist das irgendwo näher spezifiziert? Was bedeutet in mehreren Schritten? Wie viel Zeit muss zwischen den einzelnen Schritten liegen, damit es nicht als "ein Zug" gilt? Wir planen eine Sanierung des Daches, der Fassade sowie der Heizung.

ENERGIE-FACHBERATER 

Leider liegen uns dazu aktuell keine weiteren Informationen vom BMWi oder von der KfW vor. In der Richtlinie zur BEG-WG-Förderung heißt es: "Wird mit der geförderten Maßnahme ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP vollständig umgesetzt und mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)." Voraussichtlich bekommen Sie den Bonus also nur für die Maßnahmen, die zum Erreichen der Zielstufe erforderlich sind.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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