Für einen geplanten Neubau eines Bungalows habe ich einen Energieberater beauftragt zwecks Erlangung eines KfW-Zuschusses. Der Berater hat es nicht geschafft, eine Möglichkeit zur Förderung hinzubekommen, für seine geleistete Arbeit eine Rechnung in Höhe von knapp 1.800,- Euro gestellt. Wie kann ich bei der KfW beantragen, diese Rechnung teilweise zu übernehmen?
In diesem Fall stehen Ihre Chancen leider nicht gut. Denn Förderung für Energieberater gibt es nur für die Beratung im Bestand. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind die Kosten zwar grundsätzlich förderfähig, nach Punkt 5.3 a der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) aber nur im Zusammenhang mit der Umsetzung einer [...] geförderten Maßnahme. Erreichen Sie die Fördervoraussetzungen (eventuell durch eine stärkere Dämmung, bessere Fenster oder eine Umweltheizung), können Sie die Mittel zusammen mit der BEG-Förderung über das KfW-Zuschussportal (Zuschuss über KfW-Programm 461) oder Ihre Hausbank (Förderdarlehen über KfW-Programm 261) beantragen.