Wir (beide Rentner, 73 und 80 Jahre), möchten unser Haus weiter energetisch ertüchtigen. Nachdem wir die Fenster im Parterre bereits mit Energiesparfenstern ausgestattet haben, wollen wir gleiches für die Fenster im Souterrain machen, was einer Investition von ca. 7.000 bis 10.000€ bedarf. Welche Fördermöglichkeiten gibt es dafür, und zwar sowohl zinslosen Zuschuss als auch zinsverbilligten Kredit als auch steuerliche Nachlässe bei der Einkommenssteuererklärung.
Aktuell stehen Ihnen zur Förderung neuer Fenster Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die BEG-EM zur Verfügung. Diese gibt es für Energiesparfenster mit einem U-Wert von 0,95 W/m²K (Herstellerangabe) oder besser, wenn Sie die Förderung noch 2023 vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen.
Alternativ gibt es den Steuerbonus für die Sanierung, den Sie ohne Energieberater nachträglich über Ihre Steuererklärung in Anspruch nehmen können. Machen Sie davon Gebrauch, können Sie 20 Prozent der angefallenen Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.
Zusätzlich zu den Zuschüssen sind ab 2024 auch zinsvergünstigte Ergänzungskredite mit langen Laufzeiten für die Effizienzmaßnahmen verfügbar. Genau wie 2023 müssen Sie die Mittel auch 2024 vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über das BAFA beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.