Bevor die Förderung für neue Fenster beantragt wird, erstellt der Energieberater ein vereinfachtes Lüftungskonzept - richtig? Sollte dieses schlecht ausfallen, also zeigen, dass lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind, wird mir die Förderung dann nicht ausgezahlt?
Die Förderung für den Fenstertausch können Sie in diesem Fall dennoch beantragen und bekommen. Wichtig ist dann allerdings, dass Sie die lüftungstechnischen Maßnahmen auch umsetzen. Denn diese sorgen für einen ausreichend hohen Luftwechsel, um Schäden durch kondensierende Feuchtigkeit zu verhindern. Infrage kommen zum Beispiel Fensterfalzlüfter oder dezentrale Lüftungsgeräte, durch die Ihre Sanierungskosten in der Regel nicht wesentlich ansteigen.
Eine verbindliche Aussage kann in diesem Fall jedoch nur Ihr Energieberater treffen. Wichtig zu wissen: Lüftungstechnische Maßnahmen sind (sofern sie erforderlich sind) nicht nur zur Förderung nötig. Sie sorgen auch ohne Förderung für den entsprechenden Feuchteschutz. Aus diesem Grund ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 immer Pflicht, wenn Sie mindestens ein Drittel der Fenster im Haus austauschen.
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