Meine 30 Jahre alte Ölheizung soll auf Fernwärme umgebaut werden. Fernwärme-Anschluss mit Übergabestation besteht bereits. Welche Zuschüsse kann ich wo beantragen?
Da die Maßnahme bereits begonnen hat, bleibt Ihnen nachträglich nur der Steuerbonus für die Sanierung nach §35 c EStG. Nutzen Sie diesen für sich, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".
Erfüllen Sie die technischen Vorgaben zur Förderung der Fernwärmeheizung nicht, können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für Handwerker für sich nutzen. Mit diesem machen Sie 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend.