In einem Einfamilienhaus soll die vorhandene Heizung bleiben. Geplant ist aber eine Fußbodenheizung im DG. Wird diese über die BAFA gefördert?
Eine Förderung der Fußbodenheizung ist hier unter Umständen im Zuge einer geförderten Heizungsoptimierung möglich. Voraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizung. Der Wärmeerzeuger muss außerdem mindestens 2 Jahre alt sein. Arbeitet er auf Basis fossiler Energien, gilt zudem ein Maximalalter von 20 Jahren.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Hierbei lassen sich auch Kosten für den erstmaligen Einbau von Flächenheizsystemen (System-Vorlauftemperaturen ≤ 35 °C) sowie für die Anpassung oder Erneuerung der Rohrleitungen anrechnen.
Alternativ kommt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen infrage, wenn Sie Fördermittel für das Nachrüsten einer Fußbodenheizung beantragen möchten. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend zu machen.