Ich habe nur eine Frage bezüglich der Altbausanierung. Ich möchte die Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen (Förderung ist klar) und plane den Austausch der alten Heizkörper im Obergeschoß gegen Fußboden bzw. Wandheizung mit zusätzlicher Dämmung. Gibt dafür auch Förderung?
Beantragen Sie Fördermittel für eine Wärmepumpe, erhalten Sie die Zuschüsse auch für zahlreiche Umfeldmaßnahmen. So zum Beispiel für Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich bzw. Putzarbeiten. Geht es um eine geförderte Effizienzhaussanierung, bekommen Sie finanzielle Unterstützung auch für neue Bodenbeläge.
Die Dämmung von Fassaden, Decken und Böden fördert der Staat separat mit attraktiven Zuschüssen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie einen niedrigen U-Wert erreichen. Einen Überblick dazu geben wir im Beitrag zur Förderung der Dämmung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Den Fördermittelantrag für die Wärmepumpe hat mein Heizungsbauer schon im August zu den noch günstigeren Bedingungen beantragt und er wurde auch bestätigt. Der Heizungsbauer konnte mir aber nicht sagen, ob der Umbau im Dachgeschoss von Heizkörper auf Wandheizung mit zusätzlicher Dämmung und Trockenbauarbeiten bei den 60.000,-€ maximale Förderhöhe mit abgerechnet werden kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob der Umbau auch mit abgerechnet werden kann.
Der Einbau einer Flächenheizung (Decken-, Fußboden- oder Wandheizung) gehört inklusive Trittschalldämmung, Estrich und Putzarbeiten zu den förderbaren Kosten der BEG EM. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus könnten Sie sogar die Kosten der Wandverkleidung bei der Förderung anrechnen.
Gehört die Dämmung der Wände nicht unmittelbar zur Flächenheizung, können Sie diese bei der Förderung der Wärmepumpe aller Voraussicht nach nicht angeben. Möglich ist es hier jedoch, eine separate Förderung für die Dämmung zu beantragen. Damit sind allerdings hohe Anforderungen an den Wärmeschutz (U-Wert von 0,20 W/m²K bei Wänden und 0,14 W/m²K bei Dächern) verbunden. Kommt diese Lösung infrage, müssen Sie die Fördermittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen (für die entsprechende Maßnahme) zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste beantragen.
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