Habe mir eine neue Haustür einbauen lassen, meine Frage: Bekomme ich ohne Energieberater eine Förderung und wo beantrage ich diese?
Nachträglich können Sie hier in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie nur den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Auf diese Weise ist es möglich, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre von der Steuer abzusetzen. Damit das funktioniert, sind technische Vorgaben zu erfüllen (U-Wert mind. 1,3 W/m²K). Einen Energieberater benötigen Sie jedoch nicht. Die Antragstellung erfolgt nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung. Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Haustür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.