Wir haben 2016 das Haus unserem Sohn überschrieben. Wir haben für das gesamte Haus lebenslanges Wohnrecht. Unsere derzeitige Ölheizung wurde 1996 eingebaut. Wir beabsichtigen, in 2024 eine neue Pelletheizung einzubauen. Wie sind für uns die Fördermöglichkeiten? Unser Einkommen ist unter 40.000,00 €. Würde für uns, obwohl wir nur Wohnrecht haben, auch die Förderung von 20 % infrage kommen?
Es ist auf jeden Fall so, dass wir die neue Heizung zahlen. Brauchen wir da eine besondere Vereinbarung mit unserem Sohn? Wie sieht es mit den anderen Förderanteilen aus? Wie sind unsere maximalen Förderanteile? Gelten auch in 2024 die höchst förderfähigen Kosten von 30.000 €?
Grundsätzlich gibt es die BEG-Förderung für alle, die ein Gebäude gemäß den technischen Mindestvorgaben sanieren. Sind Sie selbst nicht die Eigentümer, benötigen Sie dazu unter Umständen eine Sanierungserlaubnis von Ihrem Sohn. So ist es aktuell in Punkt 6.1 der BEG-EM-Richtlinie nachzulesen: "Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, ist der Gebäudeeigentümer vor Antragsstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags zu informieren. Der Gebäudeeigentümer muss die Einhaltung der ihn betreffenden Verpflichtungen gegenüber dem Antragsteller bestätigen [...]"
Letzteres bezieht sich auf die Nutzungspflicht für das Gebäude, die Hinweis-, Übertragungs- und Anzeigepflichten bei einem Eigentümerwechsel sowie die Auskunfts- und Prüfungsrechte.
Ab 2024 gilt das nach unserem Kenntnisstand auch. Es gibt dann jedoch eine reduzierte Summe der förderbaren Kosten. Während aktuell 60.000 Euro pro Wohneinheit anrechenbar sind, sinkt der Betrag dann auf 30.000 Euro. Das hat zur Folge, dass die Förderung aktuell besser ausfallen kann, auch wenn die Fördersumme eigentlich niedriger ist. Ein detaillierter Vergleich lohnt sich also - vor allem, wenn die Ausgaben über 30.000 Euro liegen.
Vom Einkommensbonus profitieren Sie ab 2024 aller Voraussicht nach nicht. Diesen gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer - würde Ihr Sohn gemeinsam mit Ihnen im Einfamilienhaus leben, könnte dieser die Förderung mit Bonus beantragen, sofern Sie dann noch immer unter der Einkommensgrenze lägen.
Alles Wichtige zur BEG-Förderung ab 2024 erfahren Sie im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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