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Expertenrat

Gibt es ab 2024 noch Fördermittel für die neue Heizung, wenn wir aktuell eine Nachtstromheizung haben?

Frage von Helmut U. am 22.07.2023 

Wir haben aktuell noch eine Nachtstromheizung und möchten diese gegen eine Wärmepumpe austauschen. Es gibt nun Gerüchte, dass eine Förderung 2024 nach dem dann neuen Heizungsgesetz für uns nicht mehr möglich sei, sondern nur noch bei Öl oder Gas. Wie lautet dazu Ihre Meinung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ob Sie eine Förderung der Heizung bekommen, hängt von der Art der neuen Anlage ab. Ist diese nach den Vorgaben der Fördergeber förderbar, spielt die Art der alten Heizung keine Rolle. Der Austauschbonus für alte Heizungen könnte durch den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent für Selbstnutzer ersetzt werden. Letzteren plant die Regierung für den Austausch mindestens 20 Jahre alter Heizungen (Öl, Gas, Kohle oder Nachtstrom). Als Selbstnutzer kommt für Sie dann unter Umständen auch der Einkommensbonus in Höhe von 20 Prozent infrage.


Beachten Sie auch, dass die anrechenbaren Kosten 2024 sinken könnten. Das hätte eine geringere Förderhöhe zur Folge, wenn Ihre Kosten 30.000 Euro übersteigen und kein Bonus infrage kommt.

Da die GEG-Novelle noch nicht verabschiedet wurde, können wir Ihnen aktuell leider keine verbindlichen Informationen geben. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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