x
Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel, wenn ich die neue Heizung als Fachhandwerker selbst einbaue?

Frage von Tim W. am 12.07.2023 

Ich habe letztes Jahr im Juni 2022 bei der BAFA einen Antrag eingereicht für die Förderung einer Wärmepumpe. Dieser wurde auch bewilligt. Ich bin selbst Heizungsbauer und habe die Wärmepumpe sowie im ganzen Haus Wandheizung und Fußbodenheizung installiert. Jetzt, nach dem Einreichen der Rechnungen, hat das BAFA den ZWB widerrufen mit der Begründung, dass Eigenleistungen nicht gefördert werden und das die Wärmepumpe nur von einem Fachunternehmer eingebaut werden darf. Ich als Fachhandwerker darf also bei mir selbst die Wärmepumpe nicht installieren? Zumal ich für die Inbetriebnahme der Wärmepumpe auch noch eine Rechnung habe.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist leider wahr. Haben Sie vor 2023 einen Antrag zur Förderung der Heizung gestellt, sind Eigenleistungen nicht förderbar. Das gilt auch dann, wenn Sie die Arbeiten als ausgebildeter und erfahrener Fachhandwerker erledigen.

Voraussetzung für die BEG-Förderung war bis Ende 2022 die geschäftsmäßige Durchführung aller Arbeiten, die Sie mit einer Rechnung belegen müssen. Das gilt sowohl für den Einbau der Heizung als auch für sämtliche Nebenarbeiten.

Nachträglich haben Sie in diesem Fall leider keine Förderalternative. Denn auch der Steuerbonus für die Sanierung ist an eine geschäftsmäßige Durchführung der Arbeiten gebunden.

Alle Sanierer, die ab 2023 Förderanträge gestellt haben, können Eigenleistungen inzwischen anrechnen. Bestätigt ein Energieberater oder ein Fachbetrieb die fachgerechte Ausführung, sind Materialkosten förderbar. Einzige Ausnahme: Für Umfeldmaßnahmen gibt es bei Eigenleistung keine Zuwendungen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo