Ich habe mein Haus vermietet. Kann auch mein Mieter den Antrag auf eine Wärmepumpe stellen? Wie viel % Zuschuss würde er bekommen? Die Heizung ist 25 Jahre alt. Kann ich als Eigentümer / Vermieter zusätzlich auch noch Zuschuss beantragen? So wie ich gelesen habe, bekomme ich als Vermieter/Eigentümer maximal 30 % Förderung.
Fördermittel für die neue Heizung bekommen inzwischen nur noch Eigentümer von Gebäuden. Mieter, Pächter etc. sind leider nicht mehr antragsberechtigt. Da der Einkommens- und der Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung steht, können Sie diese nicht für sich nutzen. Die Höchstförderung beläuft sich in Ihrem Fall daher auf 35 Prozent (30 Prozent Basisförderung plus 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, Erd- oder Solarwärmepumpen).
Eine Ausnahme besteht aber dann, wenn Sie zwei Wohnungen im Haus haben und eine davon selbst nutzen. In diesem Fall können Sie die attraktiven Boni für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen. Für die Kosten der zweiten Wohneinheit ergibt sich der Fördersatz dann wie oben beschrieben aus Basisförderung und optionalem Wärmepumpenbonus. Weitere Informationen dazu geben wir in unserer Antwort auf die Frage "Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe, wenn eine Wohnung im Haus vermietet ist?".
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