Meinem Vater gehört ein 2 Familienhaus. Er bewohnt eine der Wohnungen selber. Sein Einkommen liegt unter 30.000 Euro. Wir möchten eine Wärmepumpe als Zentralheizung einbauen lassen. Wie hoch ist die Förderung?
Nach Angaben des BMWK kann er in diesem Fall für die erste Wohneinheit (förderbare Kosten 30.000 Euro) die Basis-Förderung (30 %), den Wärmepumpen-Bonus (5 %), den Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) und den Einkommensbonus (30 %) nutzen. Insgesamt ist die Förderung hier auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Für die zweite Wohneinheit (15.000 Euro förderbare Kosten) kann er die Basis-Förderung und den Wärmepumpen-Bonus beantragen.
Wichtig zu wissen ist, dass es den Wärmepumpen-Bonus nur gibt, wenn die Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln arbeitet oder wenn es sich um eine Sole-/Erd-Wärmepumpe handelt. Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es nur, wenn Sie eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzen. Gas- und Biomasseheizungen müssen dazu mindestens 20 Jahre alt sein. Voraussetzung für den Einkommensbonus ist ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe ab 2024 richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Das BMWK schreibt dazu: "Die Grundförderung sowie ggf. der Effizienzbonus (Wärmepumpe) oder der Emissionsminderungszuschlag (Biomasseheizung) können für die selbstbewohnte sowie für die vermietete Wohneinheit beantragt werden.
Zusätzlich können nur für die selbst bewohnte Wohneinheit der Einkommens- und/oder der Klimageschwindigkeits-Bonus (sofern die Voraussetzungen – Einkommen und Art/ggf. Alter der Heizung – gegeben sind) beantragt werden. [...] Für den resultierenden Fördersatz gilt die Grenze der förderfähigen Ausgaben für eine Wohneinheit."