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Expertenrat

Wir haben die Heizung optimiert. Können wir die Förderung auch nachträglich beantragen?

Frage von Christian M. am 28.06.2023 

Wir haben an unserer Heizung Modernisierungen vorgenommen. Leider haben wir übersehen, dass der Antrag vorher gestellt werden muss. Besteht irgendwie die Möglichkeit, das nachträglich zu beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um einen Heizungstausch, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Gleiches gilt bei der Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Im Beitrag zum Steuerbonus für die Sanierung erklären wir, wie Sie die steuerliche Förderung nutzen. Welche Maßnahmen förderbar sind, geht aus der "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen" hervor.

Erfüllen Sie die technischen Mindestanforderungen nicht, können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten von der Steuer absetzen.

Die Zuschussförderung für Arbeiten an der Heizung lässt sich nachträglich leider nicht mehr beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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