Ich habe 2018 gegründet, eingebaut habe ich eine Sole-Wasser-Erdwärmepumpe, Fußbodenheizung und Wohnraumlüftungsanlage. Leider habe ich in der Förderthematik nicht die Übersicht und möchte Sie fragen, ob Sie mir hier helfen können. Kann ich nachträglich Förderungen oder andere Gelder der geleisteten Pionierarbeit beziehen?
Geht es um eine Sanierung, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, um 20 Prozent der Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer abzusetzen. Das setzt die Einhaltung technischer Vorgaben voraus. Erfüllen Sie diese nicht, können Sie mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen.
Im Neubau ist eine Förderung nachträglich leider nicht möglich. Das Gleiche gilt für die Zuschuss-Förderung der Sanierung. Auch diese gibt es nicht nachträglich.
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