Wenn ich eine Förderung bei der BAFA für eine Heizungsoptimierung (hier ausschließlich Einbau Flächenheizung) beantrage, kann ich dann in nächster Zeit trotzdem gesondert einen Antrag auf Förderung zum Austausch eines Wärmeerzeugers (bspw. Einbau einer Wärmepumpe) stellen, oder schließt sich das aus, da die alte Anlage "optimiert" wurde?
Die beiden Förderprogramme schließen sich in Ihrem Fall nicht aus. Sie können zunächst Fördermittel für die Optimierung der Heizung beantragen (hydraulischer Abgleich, Flächenheizung etc.) und später einen Antrag zur Förderung für die neue Heizung stellen. Wichtig ist jedoch, dass Sie alle anfallenden Kosten nur einem Förderprogramm zuweisen. Anders würde es sich um eine nicht erlaubte Doppelförderung handeln.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Heizung zur Optimierungsförderung mindestens zwei Jahre alt sein muss. In anderer Reihenfolge als geplant, können Sie die Mittel also nicht beantragen.
In Ihrem Fall ist zu überlegen, welche Lösung günstiger ist. Beantragen Sie beispielsweise Fördermittel für eine neue Umweltheizung, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 35 bis 50 Prozent. Der hydraulische Abgleich und der Einbau einer Flächenheizung sind dabei genauso förderbar, wie bei der Förderung zur Heizungsoptimierung. Durch die attraktivere Heizungsförderung bekommen Sie allerdings mehr Geld zurück.
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