Es liegt ein iSFP vor, in dem als erster Maßnahmenblock "Fenster/Dach" und im letzten Block eine Fassendämmung (Block 3) festgelegt wurde. Wir haben mit Block 1 angefangen und es kommen von Fensterbauern Anmerkungen, dass für einen Austausch der Fenster eine Außendämmung zwingend erforderlich ist, sonst könnte der Zuschuss zurückgefordert werden.
Ich habe für den iSFP 15 Jahre Zeit. Für mich heißt dies, dass ich mich an den Fahrplan halte. Was ist, wenn ich den Fahrplan nach 15 Jahren nicht zu 100 % erfüllt habe? Müssen dann alle Zuschüsse zurückgezahlt werden?
Ist die Aussage der Fensterbauer richtig? Für mich ist in der Baubegleitung der Energieberater der Ansprechpartner und nicht eine Fensterbaufirma.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, alle Maßnahmen im iSFP umsetzen zu lassen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie für einzelne Maßnahmen eine Förderung erhalten/beantragt haben. Im konkreten Fall ist es korrekt, dass der Fensterbauer Bedenken angemeldet hat. Denn zur Förderung der Fenster sollten diese energetisch schlechter gestellt sein als die umliegenden Wände. Ist der U-Wert der Fassade höher als der Wert der Fenster, könnte sich dort unbemerkt Feuchtigkeit ansammeln.
Mit der Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB), die Sie in diesem Fall zur Beantragung der Fördermittel benötigt haben, musste Ihr Energieberater allerdings ausschließen, dass feuchtetechnische Probleme entstehen können. Kann der Experte den Nachweis spätestens zum Einreichen des technischen Projektnachweises (TPN) nicht erbringen, ist die Förderung tatsächlich in Gefahr. Auch wenn davon nicht auszugehen ist, können Sie Ihren Energieberater noch einmal konkret darauf ansprechen.
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