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Expertenrat

Kann ich nach der Abgabe der BnD-ID weitere Rechnungen zur KfW-Förderung einreichen?

Frage von Tobias W. am 07.03.2021 

Folgender Sachverhalt: Ich habe einen KfW-Kredit "Energieeffizient Sanieren" zur Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren beantragt und die Maßnahmen durchführen lassen. 51.000 € waren angesetzt. Parallel hatte ich noch einen Baukredit für die restliche Sanierung. Mein Bankberater hat auf den KfW-Kredit die komplette Gaubenverkleidung (Dach, Wangen, Front) sowie die Dachrinnensanierung auf den KFW-Kredit laufen lassen, was mich damals schon zu Nachfragen veranlasst hat. Alles gut, passt, steht ja auch irgendwo auf dem Info-Blatt.

Mein Energieberater, den ich auch vorher gefragt hatte, hat die Bestätigung nach Durchführung bei der KFW eingereicht. Rückmeldung war, dass 5.000 € Dachrinne und Gaubenverkleidung (Dach, Wangen) nicht gefördert werden können. Ich und die Bank haben die Unterschrift hierunter bislang verweigert. Ich kann das ja soweit nachvollziehen, hatte ich damals auch schon befürchtet, aber ich habe diverse Maßnahmen über den Baukredit finanzieren lassen, die aus meiner Sicht auch unter den KfW-Kredit hätten fallen können.

1) Kann ich die jetzt noch nachreichen?
2) Kann ich den Energieberater noch wechseln, obwohl er jetzt die Bestätigung nach Durchführung eingereicht hat?
3) Kann ich Rechnungen, die ich aus dem Baukredit bezahlt habe, noch für den Förderkredit einreichen. Baukredit und Förderkredit gingen über das gleiche Bankinstitut?
4) S. 7 des Infoblatts: Außen liegende Verschattungselemente nach DIN 4108-2 - gilt hierunter auch eine Markise nach EN 13561 (Warema)?

Mein Energieberater lässt mich hier aktuell leider hängen und ich würde gerne wissen, ob es wirklich so aussichtslos ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich fördert die KfW Maßnahmen wie Gauben, Dachrinnen etc. Voraussetzung ist dann allerdings, dass diese Nebenarbeiten anderer geförderter Maßnahmen sind. Hätten Sie beispielsweise eine Förderung für die Dachdämmung beantragt, könnten Sie die Kosten nun über den KfW-Kredit laufen lassen. Bei einer Förderung von Fenstern und Türen ist das nicht möglich. Mit der BnD-ID ist das Vorhaben für die KfW theoretisch abgeschlossen und zur Prüfung bereit, die in Ihrem Fall bereits durchgeführt wurde. In der Regel ist es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, andere Kosten nachzuweisen. Eine zuverlässige Antwort bekommen Sie in diesem Fall jedoch nur vorhabensbezogen von einem Berater der KfW. Die Experten erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800/539 9002.

Ob die Markise gefördert wird, hängt vom Sonneneintragskennwert ab. Dieser muss nach DIN 4108-2 berechnet werden und einen individuell zulässigen Höchstwert unterschreiten. Wie groß Letzterer ist, hängt dabei unter anderem von der Klimaregion, der Bauart und der Fensterfläche ab. Ein Energieberater kann ihnen hierzu eine verlässliche Antwort geben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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