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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für zwei Klimageräte in meinem Haus?

Frage von Alexander K. am 12.11.2023 

Ich möchte gerne zwei Klimageräte in Verbindungen mit einem Außengerät in meinem Büro und Schlafzimmer installieren. Bei einer DHF. Ist diese Maßnahme für 2023 noch förderfähig? Was muss ich dabei beachten? Ändert sich die Förderung gegebenenfalls schon zum 1.1.2024 oder wird gar abgeschafft? Für eine kurze Antwort vielen Dank im Voraus.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung für Klimageräte ist grundsätzlich möglich. Aktuell erhalten Sie dabei einen Zuschuss in Höhe von 25 bis 30 Prozent über die Förderung von Wärmepumpen (Luft-Luft-Wärmepumpen). Voraussetzung ist eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von 181 % (bei Geräten mit bis zu 12 kW; darüber hinaus 150 %). Förderbare Anlagen finden Sie dabei in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen.

Wichtig ist, dass Sie die Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Möglich ist das über das Online-Portal des BAFA.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Klimageräte und Wärmepumpen.

Für Anträge ab 2024 verändern sich die Förderkonditionen. Sie bekommen dann einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent, den Sie mit verschiedenen Boni kombinieren können. Die förderbaren Kosten sinken dann allerdings auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Aktuell stehen Ihnen 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr zur Verfügung. Das heißt: Nutzen Sie die Förderung noch 2023, halten Sie sich das volle Sanierungsbudget für die Zukunft offen, um damit unter Umständen auch die Heizung austauschen zu lassen.

Beachten Sie bitte, dass wir Angaben zur Förderung ab 2024 aktuell nur unter Vorbehalt treffen können. Grund dafür ist, dass bisher noch keine verbindliche Richtlinie veröffentlicht wurde.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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