Ich hatte eine Förderung über die KfW für eine Ladestation für e-Autos gestellt und genehmigt bekommen. Fristende war der 27.05.2022. Leider konnte mein Elektriker die Station erst am 19.05.2022 einbauen und am 26.05.2022 hatte ich die Rechnung in der Post. Am 28.05.2022 wollte ich die Rechnung hochladen.
Leider klappte das nicht mehr. Nach telefonischer Rücksprache mit der KfW kann ich nun keine Förderung mehr beantragen. Jetzt die Frage: Kann ich über die NRW-Förderung einen Zuschuss bekommen? Wenn ja, wie kann ich das beantragen?
Das Förderprogramm für Ladestationen in NRW kommt leider auch nicht infrage. Hier dürfen Sie Aufträge erst dann vergeben, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Nachträglich ist die Antragstellung nicht mehr möglich. Eine Alternative bietet der Steuerbonus für Handwerkerleistungen, über den Sie zumindest 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 6.000 Euro pro Jahr anrechenbar) von der Einkommensteuer absetzen können. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".