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22.06.2022
mehr zu Förderung
 

Update: NRW fördert keine privaten Ladestationen von E-Autos mehr

Freiberufler und Einzelunternehmen erhalten noch Fördermittel

+++ Update: Seit dem 22. Juni 2022 sind natürliche Personen als Privatpersonen nicht mehr antragsberechtigt! +++ Seit dem 1. April 2022 fördert NRW Ladestationen für E-Autos. Voraussetzung für den Zuschuss ist teilweise die Errichtung einer neuen Photovoltaik-Anlage. Gefördert werden sowohl öffentlich zugängliche als auch private Ladesäulen und Wallboxen. Private Eigentümer erhalten maximal 1.500 Euro Zuschuss. 1.000 Euro Zuschuss gibt es für Ladepunkte für Mieter und Eigentümergemeinschaften, hier ist die Photovoltaik-Anlage nicht Pflicht.

Laden E-Auto
Wer Photovoltaik-Anlage und Wallbox neu installiert, erhält in NRW einen Zuschuss dafürFoto: stux / Pixabay

Update: Seit dem 22. Juni 2022 sind Privatpersonen nicht mehr antragsberechtigt für diese Förderung. Fördermittel können noch beantragt werden von:

  • Freiberuflich Tätige
  • Einzelunternehmen
  • Vermieter oder Mieter für Stellplätze, die von den Mietenden genutzt werden können
  • Auch Stellplätze an Eigentumswohnungsanlagen sind weiter förderfähig.

Welche Ladestationen werden für Privatpersonen gefördert?
Gefördert werden Ladepunkte < 50 Kilowatt:

  • mit max. 1.500 Euro je Ladepunkt nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage
  • oder 1.000 Euro je Ladepunkt für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mieter oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben wird.

Förderfähig sind die Ausgaben für:

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik
  • Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses

Voraussetzung für die Förderung von Ladestationen in NRW
Die Ladeinfrastruktur muss zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Photovoltaik-Anlage betrieben werden. Die Solaranlage muss eine Nennleistung von mindestens 2 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen, Installation und Aufbau der Ladeinfrastruktur müssen durch einen Fachbetrieb unter Beachtung der Ladesäulenverordnung erfolgen. Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 Kilowatt betragen.

So wird die Förderung beantragt:

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. 
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Danach kann die Maßnahme beauftragt werden.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid "Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag" die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Alle Infos und Details sowie das Online-Antragsformular zum Förderprogramm finden Sie hier.


Was kosten Photovoltaik-Anlage und Wallbox? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

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Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW / energie-fachberater.de
 
 

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